Transparenzhinweis – Hans Rehbehn
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Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
Transparenzhinweis
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern (Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag und Landrat) am 8. März 2026.
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor
Hans Rehbehn
Neulandweg 1c 86956 Schongau info@hans-rehbehn.de
Kontrollierende Einrichtung: Hans Rehbehn, Neulandweg 1c, 86956 Schongau
Art der politischen Werbung: Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Weilheim-Schongau.
Zeitraum der Veröffentlichung: Voraussichtlich Dezember 2025 bis März 2026
Finanzierung: Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln von Hans Rehbehn finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber: Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):
- Hans Rehbehn – Neulandweg 1c, 86956 Schongau
Druckdienstleister:
- Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
- Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
- 1-2-3-Plakat.de GmbH, Moltkestr. 8, D-32257 Bünde
- Plakat-verkauft.de – August-Hoch Str.10a-56070 Koblenz
Verarbeitung personenbezogener Daten: Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Schongau, im Dezember 2025
- Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/